Project Description
Verhalten & Pflichten
1. Achten Sie darauf, keine Spuren zu verwischen und verständigen die Polizei (133).
2. Falls notwendig sperren Sie Konten, Kreditkarten und Sparbücher.
3. Versuchen Sie die Schäden so gering wie möglich zu halten, ohne sich selbst zu gefährden.
4. Bewahren Sie beschädigte Gegenstände bis zum Abschluss des Schadenfalles auf.
5. Dokumentieren Sie alle Schäden durch Fotos und übermitteln Sie uns Ihre Schadenmeldung.
Infos zur Schadenmeldung
Schadendatum – Wann hat sich der Schaden ereignet?
Schadenort – Wo hat sich der Schaden ereignet?
Schadenhergang – Wie/Wodurch ist es zu diesem Schaden gekommen?
Schadenhöhe – Was genau wurde beschädigt? (Auflistung inkl. Schätzung der Schadenhöhe)
Schadenfotos – Bilddokumentation der entstandenen Schäden.
Schadenregulierung – Kostenvoranschläge für Reparatur/Neukauf.
Behördenprotokoll – Polizeiliche Anzeigenbestätigung des Einbruchs/Vandalismus.
ACHTUNG – Warten Sie auf die Freigabe der Versicherung, bevor Sie mit Reparaturen beginnen.
Fristen
Alle Leistungsansprüche sind binnen 3 Jahren geltend zu machen.
Für Ansprüche bis 12 Monate ab Schadendatum erfolgt die Entschädigung zum Neuwert.
Für Ansprüche nach 12 Monaten ab Schadendatum erfolgt die Entschädigung zum Zeitwert.
Bei “qualifizierter“ Ablehnung durch die Versicherung beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr.
Schaden melden
0316/72 01 76-4
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 8 – 17 Uhr
Freitag: 8 – 15 Uhr