Unterlagen & Kosten
Öffnungszeiten Zulassungsstelle:
Montag bis Freitag: 8 – 16 Uhr
Telefon: 0316/72 01 76-5
Fax: 0316/72 01 76-4
E-Mail: atz.graz2@at.zurich.com
Adresse: Kärtnerstraße 251, 8054 Graz
Zulassungstelle für die Bezirke:
BM, DL, G, GU, HF, LB, LE, LN,
MT, SO, VO, WZ, GB, LI, MU
Behalten Sie den Überblick:
Benötigte Dokumente
Genehmigungsnachweis (Typenschein, COC-Papier, Einzelgenehmigung oder Datenauszug)
Gültiges Prüfgutachten gemäß §57a
Kaufvertrag (bzw. Rechnung oder Leasingbestätigung)
Vollmacht (wenn Zulassungsbesitzer nicht persönlich anwesend)
Amtlicher Lichtbildausweis
Versicherungsbestätigung
Bei Firmen: Gewerbeschein oder Firmenbuchauszug und Vollmacht (mit Firmenstempel)
Bei Vereinen: Vereinsregisterauszug und Vollmacht (Unterschrift von Obmann und Vereinsstempel)
Wissenswertes
Ein Prüfgutachten in Papierform ist nicht mehr notwendig, es gelten die Überprüfungsintervalle:
PKW und Anhänger unter 3,5t Gesamtgewicht: 3 – 2 -1 Jahre (+ 4 Monate NACH Prüfmonat)
Motorrad und Moped: 3 – 2 – 1 Jahre ( + 4 Monate NACH Prüfmonat)
LKW, oder Anhänger über 3,5t Gesamtgewicht: 1 – 1 – 1 ( – 3 Monate VOR dem Prüfmonat)
Benötigte Dokumente
Genehmigungsnachweis (Typenschein, COC-Papier, Einzelgenehmigung oder Datenauszug)
Zulassungsschein Teil I
Kennzeichen ( + Fahrradanhängertafel rot, wenn vorhanden)
Vollmacht (wenn Zulassungsbesitzer nicht persönlich anwesend)
Amtlicher Lichtbildausweis
Wissenswertes
Die Kennzeichen können für 6 Monate für ein anderes Fahrzeug freigehalten werden
Benötigte Dokumente
Genehmigungsnachweis KFZ alt (inkl. Zulassungsschein Teil I und II)
Genehmigungsnachweis KFZ neu (Typenschein, COC-Papier, Einzelgenehmigung oder Datenauszug)
Gültiges Prüfgutachten gemäß §57a
Kaufvertrag (bzw. Rechnung oder Leasingbestätigung)
Vollmacht (wenn Zulassungsbesitzer nicht persönlich anwesend)
Amtlicher Lichtbildausweis
Versicherungsbestätigung
Bei Firmen: Gewerbeschein oder Firmenbuchauszug und Vollmacht (mit Firmenstempel)
Bei Vereinen: Vereinsregisterauszug und Vollmacht (Unterschrift von Obmann und Vereinsstempel)
Benötigte Dokumente
Genehmigungsnachweis (Typenschein, COC-Papier, Einzelgenehmigung oder Datenauszug)
Gültiges Prüfgutachten gemäß §57a
Zulassungsschein Teil I
Kennzeichen (rote Tafel, wenn vorhanden)
Vollmacht (wenn Zulassungsbesitzer nicht persönlich anwesend)
Amtlicher Lichtbildausweis
Versicherungsbestätigung
Bei Firmen: Gewerbeschein oder Firmenbuchauszug und Vollmacht (mit Firmenstempel)
Bei Vereinen: Vereinsregisterauszug und Vollmacht (Unterschrift von Obmann und Vereinsstempel)
Benötigte Dokumente
Genehmigungsdokument (Typenschein, COC-Papier, Einzelgenehmigung oder Datenauszug)
Zulassungsschein Teil I
Vollmacht (wenn Zulassungsbesitzer nicht persönlich anwesend)
Amtlicher Lichtbildausweis
Bei Firmen: Gewerbeschein oder Firmenbuchauszug und Vollmacht (mit Firmenstempel)
Bei Vereinen: Vereinsregisterauszug und Vollmacht (Unterschrift von Obmann und Vereinsstempel)
Wissenswertes
Die Adressänderung innerhalb des Zulassungsbezirks ist im Zulassungsschein nicht mehr verpflichtend.
Benötigte Dokumente
Zulassungsschein Teil I
Kennzeichen ( + Fahrradanhängertafel rot, wenn vorhanden)
Vollmacht (wenn Zulassungsbesitzer nicht persönlich anwesend)
Amtlicher Lichtbildausweis
Wissenswertes
Die Kennzeichen können bis zu 1 Jahr vorübergehend hinterlegt werden.
Für die Rückvergütung der motorbezogenen Steuer müssen die Kennzeichen für mindestens 47 Tage stillgelegt sein.
Benötigte Dokumente
Vollmacht (wenn Zulassungsbesitzer nicht persönlich anwesend)
Amtlicher Lichtbildausweis
Wissenswertes
Für die Wiederausfolgung ist die Bekanntgabe der Kennzeichen notwendig.
Benötigte Dokumente
- Verlustanzeige (Polizei)
Genehmigungsdokument (Typenschein, COC-Papier, Einzelgenehmigung oder Datenauszug)
Zulassungsschein Teil I
Gültiges Prüfgutachten gemäß §57a
Verbliebene Kennzeichen (inkl. Fahrradanhängertafel)
Vollmacht (wenn Zulassungsbesitzer nicht persönlich anwesend)
Amtlicher Lichtbildausweis
Wissenswertes
Bis Sie die neuen Kennzeichen in der Zulassungsstelle zuweisen, kann eine “selbstgebastelte“ Ersatztafel verwendet werden. Diese gilt gemeinsam mit der Anzeige maximal eine Woche lang als Kennzeichenersatz.
Benötigte Dokumente
Verlusterklärung (kann vorab ausgefüllt werden)
Amtlicher Lichtbildausweis
Vollmacht (wenn Zulassungsbesitzer nicht persönlich anwesend)
Benötigte Dokumente
Unbedenklichkeitsbescheinigung bei Bezirkshauptmannschaft / LPD – Verkehrsamt
mit Unbedenklichkeitsbescheinigung zu Importeur/ Händler um Duplikat zu beantragen
Wissenswertes
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der Behörde kostet € 30,70.
Die Kosten für das Duplikat sind abhängig von Marke und Modell.
Benötigte Dokumente
Verlusterklärung (muss vom Zulassungsbesitzer persönlich ausgefüllt werden)
Amtlicher Lichtbildausweis (Zulassungsbesitzer muss persönlich anwesend sein)
Bei Leasing: zusätzlich Zustimmungserklärung des Leasinggebers
Benötigte Dokumente
Genehmigungsnachweis (inkl. abgemeldeten Zulassungsschein Teil I und II)
Kaufvertrag (bzw. Rechnung oder Leasingbestätigung)
Vollmacht (wenn Zulassungsbesitzer nicht persönlich anwesend)
Amtlicher Lichtbildausweis
(Versicherungsbestätigung)
Wissenswertes
Die Kaution (36€) für die Kennzeichentafeln wird innerhalb eines Jahres zurückerstattet.
Die Kosten für die Versicherung müssen gleich bei der Anmeldung bzw. davor entrichtet werden.
Benötigte Dokumente
Bescheid von BH/ Verkehrsamt
Vollmacht (wenn Geschäftsführer nicht persönlich anwesend; mit Firmenstempel)
Amtlicher Lichtbildausweis
Gewerbeschein oder Firmenbuchauszug
Versicherungsbestätigung
Wissenswertes
Voraussetzung ist ein Gewerbe für: KFZ-Handel, -Techniker, -Mechaniker oder -Reinigungsfirmen.
Benötigte Dokumente
1. Einspielung in die österreichische Datenbank:
Fahrzeuge mit EU-Betriebserlaubnis: bei Generalimporteur
Fahrzeugen ohne EU-Betriebserlaubnis: Typisierung bei Landesprüfstelle
2. Entrichtung der Normverbrauchsabgabe (NOVA) beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt.
3. Prüfgutachten gemäß §57a*
4. Versicherung abschließen (dort erhalten Sie die Versicherungsbestätigung)
5. Zur Zulassungsstelle mit folgende Unterlagen:
Genehmigungsnachweis (Typenschein, COC-Papier, Einzelgenehmigung oder Datenauszug)
Gültiges Prüfgutachten gemäß §57a
Kaufvertrag (bzw. Rechnung oder Leasingbestätigung)
Vollmacht (wenn Zulassungsbesitzer nicht persönlich anwesend)
Amtlicher Lichtbildausweis
Versicherungsbestätigung
Bei Firmen: Gewerbeschein oder Firmenbuchauszug und Vollmacht (mit Firmenstempel)
Bei Vereinen: Vereinsregisterauszug und Vollmacht (Unterschrift von Obmann und Vereinsstempel)
Wissenswertes
*Prüfgutachten (gemäß §57a) oder deutsches Gutachten (Hauptuntersuchung §29 StVZO) lt. österreichische Überprüfungsintervalle: bei PKW älter als 3 Jahre und 1 Jahr bei LKW, Motorrad oder Moped
Eine Abmeldung eines deutschen Kennzeichens, kann nur im Zuge der Anmeldung auf österreichische Kennzeichen erfolgen.
Benötigte Dokumente
Fahrzeuge der Klasse B (M1, N1)
Anmeldung: ab 15 Jahre und 6 Monate
(immer Einverständniserklärung der Eltern bis 18 Jahre)Fahrzeuge der Klasse A1 (Motorräder mit bis 125ccm/ bis 11kW)
Anmeldung: ab 16 Jahre
(immer Einverständniserklärung der Eltern bis 18 Jahre)Fahrzeuge der Klasse AM (Moped)
Anmeldung: frühestens ab 14 Jahre u. 10 Monate
(immer Einverständniserklärung der Eltern bis 16 Jahre)Für Zugmaschinen, Motorkarren, selbstfahrende Arbeitsmaschinen (bis 50 km/h), Transportkarren, Einachszugmaschinen, Sonderkraftfahrzeuge
Anmeldung: ab 16 Jahre
(immer Einverständniserklärung der Eltern bis 18 Jahre)
Wissenswertes
Fahrzeuge, die auf Minderjährige angemeldet sind, können auch von den Erziehungsberechtigten ohne Vollmacht des Zulassungsbesitzers abgemeldet werden.
Wenn Minderjährige bevollmächtigt werden, dürfen sie ab 16 Jahren für den Vollmachtgeber unterschreiben
Benötigte Dokumente
Benötigte Dokumente bei der Zulassungsbehörde des Hauptwohnsitzes (Verkehrsamt/ BH) :
Bei Privatperson: Amtlicher Lichtbildausweis und Meldezettel
Bei Firmen: Gewerbeschein/ Firmenbuchauszug und Vollmacht (mit Firmenstempel).
Die Behörde stellt eine Reservierungsbestätigung für das gewünschte Wunschkennzeichen für 15 Jahre aus.
Mit dieser Reservierungsbestätigung kann bei der Zulassungsstelle das Wunschkennzeichen bestellt werden.
Die Kennzeichen werden innerhalb von 5 Werktagen an die Zulassungsstelle geliefert und auch von dort ausgefolgt.
Sollte das Fahrzeug bereits angemeldet sein, erfolgt eine Kennzeichenzuweisung.
Ist das KFZ noch nicht angemeldet, erfolgt eine KFZ-Anmeldung.
Wissenswertes
Wunschkennzeichen können, inkl. der Behördenbezeichnung, aus maximal 7 Zeichen bestehen. Es muss mit einem Buchstaben beginnen und mit einer Ziffer enden.
Wird das Kennzeichen nicht gleich für eine KFZ-Zulassung verwendet, ist es nur für 5 Jahre reserviert.