Unterlagen & Kosten

Öffnungszeiten Zulassungsstelle:

Montag bis Freitag: 8 – 16 Uhr
Telefon: 0316/72 01 76-5
Fax: 0316/72 01 76-4
E-Mail: atz.graz2@at.zurich.com
Adresse: Kärtnerstraße 251, 8054 Graz

Zulassungstelle für die Bezirke:

BM, DL, G, GU, HF, LB, LE, LN,
MT, SO, VO, WZ, GB, LI, MU

Behalten Sie den Überblick:

Benötigte Dokumente

  • Genehmigungsnachweis (Typenschein, COC-Papier, Einzelgenehmigung oder Datenauszug)

  • Gültiges Prüfgutachten gemäß §57a

  • Kaufvertrag (bzw. Rechnung oder Leasingbestätigung)

  • Vollmacht (wenn Zulassungsbesitzer nicht persönlich anwesend)

  • Amtlicher Lichtbildausweis

  • Versicherungsbestätigung

Bei Firmen: Gewerbeschein oder Firmenbuchauszug und Vollmacht (mit Firmenstempel)
Bei Vereinen: Vereinsregisterauszug und Vollmacht (Unterschrift von Obmann und Vereinsstempel)

Wissenswertes

Ein Prüfgutachten in Papierform ist nicht mehr notwendig, es gelten die Überprüfungsintervalle:

  • PKW und Anhänger unter 3,5t Gesamtgewicht: 3 – 2 -1 Jahre (+ 4 Monate NACH Prüfmonat)

  • Motorrad und Moped: 3 – 2 – 1 Jahre ( + 4 Monate NACH Prüfmonat)

  • LKW, oder Anhänger über 3,5t Gesamtgewicht: 1 – 1 – 1 ( – 3 Monate VOR dem Prüfmonat)

Benötigte Dokumente

  • Genehmigungsnachweis (Typenschein, COC-Papier, Einzelgenehmigung oder Datenauszug)

  • Zulassungsschein Teil I

  • Kennzeichen ( + Fahrradanhängertafel rot, wenn vorhanden)

  • Vollmacht (wenn Zulassungsbesitzer nicht persönlich anwesend)

  • Amtlicher Lichtbildausweis

Wissenswertes

  • Die Kennzeichen können für 6 Monate für ein anderes Fahrzeug freigehalten werden

Benötigte Dokumente

  • Genehmigungsnachweis KFZ alt (inkl. Zulassungsschein Teil I und II)

  • Genehmigungsnachweis KFZ neu (Typenschein, COC-Papier, Einzelgenehmigung oder Datenauszug)

  • Gültiges Prüfgutachten gemäß §57a

  • Kaufvertrag (bzw. Rechnung oder Leasingbestätigung)

  • Vollmacht (wenn Zulassungsbesitzer nicht persönlich anwesend)

  • Amtlicher Lichtbildausweis

  • Versicherungsbestätigung

Bei Firmen: Gewerbeschein oder Firmenbuchauszug und Vollmacht (mit Firmenstempel)
Bei Vereinen: Vereinsregisterauszug und Vollmacht (Unterschrift von Obmann und Vereinsstempel)

Benötigte Dokumente

  • Genehmigungsnachweis (Typenschein, COC-Papier, Einzelgenehmigung oder Datenauszug)

  • Gültiges Prüfgutachten gemäß §57a

  • Zulassungsschein Teil I

  • Kennzeichen (rote Tafel, wenn vorhanden)

  • Vollmacht (wenn Zulassungsbesitzer nicht persönlich anwesend)

  • Amtlicher Lichtbildausweis

  • Versicherungsbestätigung

Bei Firmen: Gewerbeschein oder Firmenbuchauszug und Vollmacht (mit Firmenstempel)
Bei Vereinen: Vereinsregisterauszug und Vollmacht (Unterschrift von Obmann und Vereinsstempel)

Benötigte Dokumente

  • Genehmigungsdokument (Typenschein, COC-Papier, Einzelgenehmigung oder Datenauszug)

  • Zulassungsschein Teil I

  • Vollmacht (wenn Zulassungsbesitzer nicht persönlich anwesend)

  • Amtlicher Lichtbildausweis

Bei Firmen: Gewerbeschein oder Firmenbuchauszug und Vollmacht (mit Firmenstempel)
Bei Vereinen: Vereinsregisterauszug und Vollmacht (Unterschrift von Obmann und Vereinsstempel)

Wissenswertes

  • Die Adressänderung innerhalb des Zulassungsbezirks ist im Zulassungsschein nicht mehr verpflichtend.

Benötigte Dokumente

  • Zulassungsschein Teil I

  • Kennzeichen ( + Fahrradanhängertafel rot, wenn vorhanden)

  • Vollmacht (wenn Zulassungsbesitzer nicht persönlich anwesend)

  • Amtlicher Lichtbildausweis

Wissenswertes

  • Die Kennzeichen können bis zu 1 Jahr vorübergehend hinterlegt werden.

  • Für die Rückvergütung der motorbezogenen Steuer müssen die Kennzeichen für mindestens 47 Tage stillgelegt sein.

Benötigte Dokumente

  • Vollmacht (wenn Zulassungsbesitzer nicht persönlich anwesend)

  • Amtlicher Lichtbildausweis

Wissenswertes

  • Für die Wiederausfolgung ist die Bekanntgabe der Kennzeichen notwendig.

Benötigte Dokumente

  • Verlustanzeige (Polizei)
  • Genehmigungsdokument (Typenschein, COC-Papier, Einzelgenehmigung oder Datenauszug)

  • Zulassungsschein Teil I

  • Gültiges Prüfgutachten gemäß §57a

  • Verbliebene Kennzeichen (inkl. Fahrradanhängertafel)

  • Vollmacht (wenn Zulassungsbesitzer nicht persönlich anwesend)

  • Amtlicher Lichtbildausweis

Wissenswertes

  • Bis Sie die neuen Kennzeichen in der Zulassungsstelle zuweisen, kann eine “selbstgebastelte“ Ersatztafel verwendet werden. Diese gilt gemeinsam mit der Anzeige maximal eine Woche lang als Kennzeichenersatz.

Benötigte Dokumente

  • Verlusterklärung (kann vorab ausgefüllt werden)

  • Amtlicher Lichtbildausweis

  • Vollmacht (wenn Zulassungsbesitzer nicht persönlich anwesend)

Benötigte Dokumente

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung bei Bezirkshauptmannschaft / LPD – Verkehrsamt

  • mit Unbedenklichkeitsbescheinigung zu Importeur/ Händler um Duplikat zu beantragen

Wissenswertes

  • Die Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der Behörde kostet € 30,70.

  • Die Kosten für das Duplikat sind abhängig von Marke und Modell.

Benötigte Dokumente

  • Verlusterklärung (muss vom Zulassungsbesitzer persönlich ausgefüllt werden)

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Zulassungsbesitzer muss persönlich anwesend sein)

  • Bei Leasing: zusätzlich Zustimmungserklärung des Leasinggebers

Benötigte Dokumente

  • Genehmigungsnachweis (inkl. abgemeldeten Zulassungsschein Teil I und II)

  • Kaufvertrag (bzw. Rechnung oder Leasingbestätigung)

  • Vollmacht (wenn Zulassungsbesitzer nicht persönlich anwesend)

  • Amtlicher Lichtbildausweis

  • (Versicherungsbestätigung)

Wissenswertes

  • Die Kaution (36€) für die Kennzeichentafeln wird innerhalb eines Jahres zurückerstattet.

  • Die Kosten für die Versicherung müssen gleich bei der Anmeldung bzw. davor entrichtet werden.

Benötigte Dokumente

  • Bescheid von BH/ Verkehrsamt

  • Vollmacht (wenn Geschäftsführer nicht persönlich anwesend; mit Firmenstempel)

  • Amtlicher Lichtbildausweis

  • Gewerbeschein oder Firmenbuchauszug

  • Versicherungsbestätigung

Wissenswertes

  • Voraussetzung ist ein Gewerbe für: KFZ-Handel, -Techniker, -Mechaniker oder -Reinigungsfirmen.

Benötigte Dokumente

1. Einspielung in die österreichische Datenbank:

Fahrzeuge mit EU-Betriebserlaubnis: bei Generalimporteur
Fahrzeugen ohne EU-Betriebserlaubnis: Typisierung bei Landesprüfstelle

2. Entrichtung der Normverbrauchsabgabe (NOVA) beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt.
3. Prüfgutachten gemäß §57a*
4. Versicherung abschließen (dort erhalten Sie die Versicherungsbestätigung)
5. Zur Zulassungsstelle mit folgende Unterlagen:

  • Genehmigungsnachweis (Typenschein, COC-Papier, Einzelgenehmigung oder Datenauszug)

  • Gültiges Prüfgutachten gemäß §57a

  • Kaufvertrag (bzw. Rechnung oder Leasingbestätigung)

  • Vollmacht (wenn Zulassungsbesitzer nicht persönlich anwesend)

  • Amtlicher Lichtbildausweis

  • Versicherungsbestätigung

Bei Firmen: Gewerbeschein oder Firmenbuchauszug und Vollmacht (mit Firmenstempel)
Bei Vereinen: Vereinsregisterauszug und Vollmacht (Unterschrift von Obmann und Vereinsstempel)

Wissenswertes

  • *Prüfgutachten (gemäß §57a) oder deutsches Gutachten (Hauptuntersuchung §29 StVZO) lt. österreichische Überprüfungsintervalle: bei PKW älter als 3 Jahre und 1 Jahr bei LKW, Motorrad oder Moped

  • Eine Abmeldung eines deutschen Kennzeichens, kann nur im Zuge der Anmeldung auf österreichische Kennzeichen erfolgen.

Benötigte Dokumente

  • Fahrzeuge der Klasse B (M1, N1)
    Anmeldung: ab 15 Jahre und 6 Monate
    (immer Einverständniserklärung der Eltern bis 18 Jahre)

  • Fahrzeuge der Klasse A1 (Motorräder mit bis 125ccm/ bis 11kW)
    Anmeldung: ab 16 Jahre
    (immer Einverständniserklärung der Eltern bis 18 Jahre)

  • Fahrzeuge der Klasse AM (Moped)
    Anmeldung: frühestens ab 14 Jahre u. 10 Monate
    (immer Einverständniserklärung der Eltern bis 16 Jahre)

  • Für Zugmaschinen, Motorkarren, selbstfahrende Arbeitsmaschinen (bis 50 km/h), Transportkarren, Einachszugmaschinen, Sonderkraftfahrzeuge
    Anmeldung: ab 16 Jahre
    (immer Einverständniserklärung der Eltern bis 18 Jahre)

Wissenswertes

  • Fahrzeuge, die auf Minderjährige angemeldet sind, können auch von den Erziehungsberechtigten ohne Vollmacht des Zulassungsbesitzers abgemeldet werden.

  • Wenn Minderjährige bevollmächtigt werden, dürfen sie ab 16 Jahren für den Vollmachtgeber unterschreiben

Benötigte Dokumente

Benötigte Dokumente bei der Zulassungsbehörde des Hauptwohnsitzes (Verkehrsamt/ BH) :

  • Bei Privatperson: Amtlicher Lichtbildausweis und Meldezettel

  • Bei Firmen: Gewerbeschein/ Firmenbuchauszug und Vollmacht (mit Firmenstempel).

  • Die Behörde stellt eine Reservierungsbestätigung für das gewünschte Wunschkennzeichen für 15 Jahre aus.

  • Mit dieser Reservierungsbestätigung kann bei der Zulassungsstelle das Wunschkennzeichen bestellt werden.

  • Die Kennzeichen werden innerhalb von 5 Werktagen an die Zulassungsstelle geliefert und auch von dort ausgefolgt.

  • Sollte das Fahrzeug bereits angemeldet sein, erfolgt eine Kennzeichenzuweisung.

  • Ist das KFZ noch nicht angemeldet, erfolgt eine KFZ-Anmeldung.

Wissenswertes

  • Wunschkennzeichen können, inkl. der Behördenbezeichnung, aus maximal 7 Zeichen bestehen. Es muss mit einem Buchstaben beginnen und mit einer Ziffer enden.

  • Wird das Kennzeichen nicht gleich für eine KFZ-Zulassung verwendet, ist es nur für 5 Jahre reserviert.