Project Description
Wählen Sie Ihren KFZ-Schadenfall:
Verhalten & Pflichten
1. Versuchen Sie die Schäden so gering wie möglich zu halten, ohne sich selbst zu gefährden.
2. Geben Sie keinerlei Schuldeingeständnisse ab.
3. Dokumentieren Sie die Unfallendlage und alle Schäden durch Fotos.
4. Füllen Sie mit den Unfallbeteiligten einen Unfallbericht aus.
5. Polizeimeldung unterbleibt, wenn der Datenaustausch mit dem Geschädigten möglich ist.
6. Übermitteln Sie uns Fotos sowie Unfallbericht.
ACHTUNG – Warten Sie auf die Freigabe der Versicherung, bevor Sie mit Reparaturen beginnen.
Infos zur Schadenmeldung
Schadendatum – Wann hat sich der Schaden ereignet?
Schadenort – Wo hat sich der Schaden ereignet?
Schadenhergang – Wie/Wodurch ist es zu diesem Schaden gekommen?
Daten der/des Beteiligten – Name, Adresse, Geburtsdatum, Kontaktdaten, Kennzeichen.
Schäden – Was genau wurde beschädigt?
Schadenfotos – Bilddokumentation der entstandenen Schäden.
Unfallbericht – Gesamtdokumentation inkl. Unterschriften.
Fristen
Alle Leistungsansprüche sind binnen 3 Jahren geltend zu machen.
Bei “qualifizierter“ Ablehnung durch die Versicherung beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr.
Verhalten & Pflichten
1. Leisten Sie verletzten Personen Erste Hilfe und rufen Sie Rettung (144) und Polizei (133).
2. Versuchen Sie die Schäden so gering wie möglich zu halten, ohne sich selbst zu gefährden.
3. Geben Sie keinerlei Schuldeingeständnisse ab.
4. Dokumentieren Sie die Unfallendlage und alle Schäden durch Fotos.
5. Bei polizeilicher Aufnahme kann das Ausfüllen eines Unfallberichts unterbleiben.
6. Übermitteln Sie uns Fotos sowie polizeiliche Aufnahme.
ACHTUNG – Warten Sie auf die Freigabe der Versicherung, bevor Sie mit Reparaturen beginnen.
Fristen
Alle Leistungsansprüche sind binnen 3 Jahren geltend zu machen.
Bei “qualifizierter“ Ablehnung durch die Versicherung beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr.
Verhalten & Pflichten
1. Versuchen Sie die Schäden so gering wie möglich zu halten, ohne sich selbst zu gefährden.
2. Dokumentieren Sie alle Schäden durch Fotos.
3. Melden Sie den Vorfall unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle.
4. Übermitteln Sie uns Fotos sowie polizeiliche Aufnahme.
ACHTUNG – Warten Sie auf die Freigabe der Versicherung, bevor Sie mit Reparaturen beginnen.
Infos zur Schadenmeldung
Schadendatum – Wann hat sich der Schaden ereignet?
Schadenort – Wo hat sich der Schaden ereignet?
Schadenhergang – Wie/Wodurch ist es zu diesem Schaden gekommen?
Schäden – Was genau wurde beschädigt?
Schadenfotos – Bilddokumentation der entstandenen Schäden.
Behördenprotokoll – Polizeiliche Anzeigenbestätigung des Vorfalls.
Fristen
Alle Leistungsansprüche sind binnen 3 Jahren geltend zu machen.
Bei “qualifizierter“ Ablehnung durch die Versicherung beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr.
Verhalten & Pflichten
1. Aufkleben eines Steinschlagpflasters zur Vorbeugung der Schadenausdehnung.
2. Übermitteln Sie uns Ihre Schadenmeldung.
3. Verhindern Sie einen Scheibentausch durch Überprüfung in einer Zorn Partnerwerkstätte.
ACHTUNG – Warten Sie auf die Freigabe der Versicherung, bevor Sie mit Reparaturen beginnen.
Infos zur Schadenmeldung
Schadendatum – Wann hat sich der Schaden ereignet?
Schadenort – Wo hat sich der Schaden ereignet?
Schadenhergang – Wie/Wodurch ist es zu diesem Schaden gekommen?
Schäden – Was genau wurde beschädigt?
Fristen
Alle Leistungsansprüche sind binnen 3 Jahren geltend zu machen.
Bei “qualifizierter“ Ablehnung durch die Versicherung beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr.
Verhalten & Pflichten
1. Verständigen Sie Feuerwehr (122) und Polizei (133).
2. Versuchen Sie die Schäden so gering wie möglich zu halten, ohne sich selbst zu gefährden.
3. Dokumentieren Sie alle Schäden durch Fotos.
4. Übermitteln Sie uns Fotos sowie polizeiliche Aufnahme.
ACHTUNG – Warten Sie auf die Freigabe der Versicherung, bevor Sie mit Reparaturen beginnen.
Infos zur Schadenmeldung
Schadendatum – Wann hat sich der Schaden ereignet?
Schadenort – Wo hat sich der Schaden ereignet?
Schadenhergang – Wie/Wodurch ist es zu diesem Schaden gekommen?
Schäden – Was genau wurde beschädigt?
Schadenfotos – Bilddokumentation der entstandenen Schäden.
Behördenprotokoll – Polizeiliche Anzeigenbestätigung des Vorfalls.
Fristen
Alle Leistungsansprüche sind binnen 3 Jahren geltend zu machen.
Bei “qualifizierter“ Ablehnung durch die Versicherung beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr.
Verhalten & Pflichten
1. Versuchen Sie die Schäden so gering wie möglich zu halten, ohne sich selbst zu gefährden.
2. Notieren Sie sich den genauen Schadenzeitpunkt und -ort.
3. Dokumentieren Sie alle Schäden durch Fotos und übermitteln Sie uns Ihre Schadenmeldung.
ACHTUNG – Warten Sie auf die Freigabe der Versicherung, bevor Sie mit Reparaturen beginnen.
Infos zur Schadenmeldung
Schadendatum – Wann hat sich der Schaden ereignet?
Schadenort – Wo hat sich der Schaden ereignet?
Schadenhergang – Wie/Wodurch ist es zu diesem Schaden gekommen?
Schäden – Was genau wurde beschädigt?
Schadenfotos – Bilddokumentation der entstandenen Schäden.
Fristen
Alle Leistungsansprüche sind binnen 3 Jahren geltend zu machen.
Bei “qualifizierter“ Ablehnung durch die Versicherung beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr.
Verhalten & Pflichten
1. Verständigen Sie unverzüglich die Polizei (133).
2. Versuchen Sie die Schäden so gering wie möglich zu halten, ohne sich selbst zu gefährden.
3. Dokumentieren Sie alle Schäden durch Fotos.
4. Übermitteln Sie uns Fotos sowie polizeiliche Aufnahme.
ACHTUNG – Warten Sie auf die Freigabe der Versicherung, bevor Sie mit Reparaturen beginnen.
Infos zur Schadenmeldung
Schadendatum – Wann hat sich der Schaden ereignet?
Schadenort – Wo hat sich der Schaden ereignet?
Schadenhergang – Wie/Wodurch ist es zu diesem Schaden gekommen?
Schäden – Was genau wurde beschädigt?
Schadenfotos – Bilddokumentation der entstandenen Schäden.
Behördenprotokoll – Polizeiliche Anzeigenbestätigung des Vorfalls.
Fristen
Alle Leistungsansprüche sind binnen 3 Jahren geltend zu machen.
Bei “qualifizierter“ Ablehnung durch die Versicherung beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr.
Schaden melden
0316/72 01 76-4
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 8 – 17 Uhr
Freitag: 8 – 15 Uhr